Drei gemeinnützige Organisationen haben im Jahr 2021 Zuweisungen von niedersächsischen Justizbehörden erhalten. Nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann profitierten die Holzmindener Tafel mit 900 € und die Aktive Hilfe e.V. mit 2.250 € für das Schulverweigerer–Projekt. Den höchsten Zuschuss erhielt die Projekt Begegnung gGmbH in Höhe von 7.250 €. Die Zuweisungen beruhen auf Ermittlungs–, Straf– und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen bzw. rechtskräftig verurteilte Straftäter Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden.
Uwe Schünemann weist daraufhin, dass an Auflagenzuweisungen interessierte gemeinnützige Einrichtungen die Aufnahme in ein landesweites Verzeichnis beantragen können. Die Eintragung sei zwar keine Voraussetzung für die Zuweisung von Geldauflagen. Allerdings würden so Gerichte und Staatsanwaltschaften über das bestehende Interesse informiert. „Gerne leite ich die Anmeldung weiter“, so der CDU Politiker, der unter buero@uwe–schuenemann.de zu erreichen ist.